Wohnberechtigungsschein - WBS

Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung für einen Mieter, um den Nachweis führen zu können, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen zu können.

Ein Mieter muss bestimmte Kriterien erfüllen, damit er einen Wohnberechtigungsschein erhält. In erster Linie dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Der WBS wird auf Grundlage von § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) in Verbindung mit § 27 Abs. 3 bis 5 des Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) ausgestellt.

Wohnungen, für die unsere Mieter einen Wohnberechtigungsschein benötigen, sind mit öffentlichen Mitteln nach dem 1. Förderweg gefördert. Im Regelfall sind diese Wohnungen für 1 – 3 Personenhaushalte vorgesehen.

Die Einkommensgrenzen für die Stadt Dortmund (gültig ab 01.01.2016) finden Sie hier

 

 

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Ihr Ansprechpartner:

Manuel Seidel
Tel. 0231 53 47 28 - 20
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Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft
Dortmund eG
Neuer Graben 96
44137 Dortmund
Tel. 0231 5347280
E-Mail info@remove-this.gwg-dortmund.de

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Mo - Di 9:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr
Do 9:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr
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