Aktuelle Meldungen

 

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11.02.2016

BV Dortmund-Asseln - das Bauschild steht!

Das Neubauprojekt im Schlotweg in Dortmund – Asseln nimmt langsam Formen an.

Der Förderbescheid der Stadt Dortmund für 24 Wohneinheiten wurde am 15. Dezember 2015 erteilt. Damit umfasst die öffentliche Förderung ein Volumen von 2.428.900,00 €. 5 Wohneinheiten werden frei finanziert.

Insgesamt werden rund 5 Mio. € verbaut.

In der vergangenen Woche wurde das Bauschild aufgestellt.


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Weitere Informationen folgen.

05.02.2016

Rosenmontag - Verkürzte Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie, dass unsere Geschäftsstelle am Rosenmontag nur bis 12:30 Uhr besetzt ist.

04.02.2016

Außenbüro in der Kronprinzenstr. 147 schließt!

Das Außenbüro in der Kronprinzenstr. 147 ist ab sofort nicht mehr besetzt und wird geschlossen.

Da die Besuchszahlen in den letzten Wochen immer weiter zurück gegangen sind und das Außenbüro kaum noch aufgesucht wurde, hat die Genossenschaft sich entschlossen, die Außenstelle aufzulösen.

Sie erreichen uns selbstverständlich weiterhin in unserer Geschäftsstelle NEUER GRABEN 96 zu den hier angegebenen Öffnungszeiten.

19.01.2016

Betrug mit Rauchmelder-Masche

Die Polizei warnt aktuell vor einer neuen Betrugsmasche. Demnach geben sich Männer als Feuerwehrleute aus und verweisen auf die neue Rauchmelderpflicht in Wohnungen und Häuser in Nordrheinwestfalen. Sie geben an, dass hier eine Kontrolle durch die Feuerwehr als unabhängige Dritte erfolgen muss und versuchen so ins Haus oder in die Wohnung zu gelangen. Sie treten stets sehr bestimmt auf und spielen ihre betrügerische Rolle überzeugend.

Während der angebliche "amtliche Kontrolleur" sich in der Wohnung nach Rauchmeldern umschaut und eifrig seine Notizen macht, nutzen er oder seine Komplizen einen unbeobachteten Moment, um Geld oder Schmuck zu stehlen. Erst später stellen dann die Wohnungsinhaber fest, dass sie Opfer einer Straftat geworden sind.

Eine Pflicht zur Überprüfung von Rauchwarnmelder durch die Feuerwehr gibt es grundsätzlich nicht. In dem Zusammenhang sei angemerkt, dass die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern ohnehin erst zum Ende des Jahres 2016 besteht.

Die Polizei warnt: "Seien Sie immer wachsam und lassen keine Fremden in Ihre Wohnung. Ziehen Sie nach Möglichkeit Angehörige oder Nachbarn hinzu. Sensibilisieren Sie auch Kinder und Enkel älterer Menschen, ein Auge auf ihre älteren Verwandten oder Nachbarn zu werfen, damit diese nicht Opfer von Trickbetrügern und Dieben werden.“

14.12.2015

Beschriftung der Klingelschilder und Briefkästen bei Namensänderung

Immer wieder stellen wir bei Besichtigungen unserer Häuser fest, dass die Beschriftungen der Klingeltableaus und Briefkästen durch unsere Mieter in Eigenregie erfolgen. Entsprechend unansehnlich ist das Erscheinungsbild der Anlagen.

Sicherlich ist auch Ihnen sehr daran gelegen, ein einheitliches Bild des Klingeltableaus und der Briefkastenbeschriftung zu erhalten.

Im Falle eines Namenwechsels oder etwa einer fehlenden Beschriftung melden Sie sich bitte bei uns, damit die Genossenschaft die Beschriftung einheitlich vornehmen kann.

11.12.2015

Neue Wohngeldreform zum 1. Januar 2016

Zum 1. Januar 2016 tritt eine neue Wohngeldreform der Bundesregierung in Kraft. Die neue Reform berücksichtigt zukünftig neben dem Anstieg der Bruttokaltmieten auch den Anstieg der warmen Nebenkosten.

Von der Wohngeldreform profitieren vor allem Familien und Rentner. Insgesamt rund 870.000 Haushalte können künftig Wohngeld erhalten; darunter rund 320.000 Haushalte, die durch die Reform erstmals oder wieder einen Wohngeldanspruch haben. Darunter sind rund 90.000 sogenannte "Wechslerhaushalte", die zuvor auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen waren. In den Haushalten, die durch die Reform erstmals Wohngeld beziehen können, leben 110.000 Kinder, die dadurch zukünftig einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket der Bundesregierung haben. Von der Reform profitieren außerdem 27.000 Haushalte von Alleinerziehenden.

Die Änderungen des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit:

  • Der bisherige Freibetrag für Einkommen von Kindern (Taschengeldfreibetrag) wird auf 1200 Euro im Jahr verdoppelt (gleiche Höhe wie im SGB II). Kinder unter 16 Jahren erhalten erstmals diesen Freibetrag. Dafür wird der Freibetrag auf Erwerbseinkommen beschränkt. Mit der Neuregelung wird eine Gleichstellung von Kindern in Wohngeldhaushalten mit denen in SGB II-Haushalten angestrebt.
  • Der Freibetrag für Alleinerziehende wird neu ausgerichtet, um diese Personengruppe besserzustellen. Künftig gibt es einen Freibetrag von 1320 Euro im Jahr, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt von Alleinerziehenden lebt. Bisher lag die Altersgrenze bei zwölf Jahren und es wurde unter anderem die Erwerbstätigkeit der alleinerziehenden Person vorausgesetzt. Rund 100.000 Haushalte profitieren von dieser Regelung.
  • Streichung des Pauschalabzugs in Höhe von 6 Prozent bei Personen, die keine Abzüge wegen Steuern und sonstigen Sozialabgaben haben. Die dadurch geschaffenen finanziellen Spielräume kommen über erhöhte Tabellenwerte der Gesamtheit der Wohngeldhaushalte zu Gute. Die Neuregelung verbessert die Verteilungsgerechtigkeit zwischen den verschiedenen Empfängergruppen. Denn die bisherige Regelung führte dazu, dass Wohngeldempfängerinnen und -empfänger mit eigenen Einkünften, die Steuern oder Beiträge zur Sozialversicherung zahlen, ein geringeres verfügbares Einkommen haben konnten, als nichtbeitragspflichtige Wohngeldempfängerinnen und -empfänger mit gleichen Bruttoeinkünften. Die von der Streichung unmittelbar betroffenen Haushalte profitieren von den allgemeinen Leistungsverbesserungen etwas weniger als andere Wohngeldempfängerinnen und -empfänger.

(Quelle: http://www.bmub.bund.de)

19.11.2015

Kommt ein Balkon angeflogen...

…wenn es keine andere Möglichkeit gibt.

Im Zuge der energetischen Fassadensanierung unseres Objektes in Schillingstr. 46 + 48 wurden jetzt auch die Balkone erneuert. Wegen eines fehlenden Zugangs zum Innenhof und damit zur Rückseite des Gebäudes, mussten die Balkone mittels eines Kranes spektakulär über das Dach „eingeflogen“ werden.

Die Flächen der neuen Balkone konnte durch die vorgehängte Konstruktion um mehr als das doppelte vergrößert werden.

Das Video dazu finden Sie hier

30.10.2015

Neues Bauvorhaben in Dortmund - Asseln

Die Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Dortmund eG hat ein Grundstück in Dortmund - Asseln erworben. Hier entstehen 4 Mehrfamilinehäuser mit insgesamt 29 Wohneinheiten.

24 Wohneinheiten werden mit öffentlichen Mitteln, 5 Wohneinheiten ohne Wohnungsbauförderung erstellt.

In Planung sind altengerechte bzw. barrierearme Wohnungen.

Die geförderten Wohnungen im Erdgeschoss bis 2. Obergeschoss sind für je 12 Ein-Personen-Haushalte (ca. 54 m²) sowie 12 Zwei-Personen-Haushalte (ca. 67 m²) vorgesehen.

Die freifinanzierten Wohnungen im Staffelgeschoss umfassen zwei 3-Raum-Wohnungen (2ZKBBa, ca 59 m²) und drei 4-Raum-Wohnungen (3ZKBBa, ca. 83 m²).

Weitere Informationen folgen.

28.10.2015

Wenn die Nutzung der Badewanne immer schwieriger wird...

...kann die Genossenschaft helfen. Auf Wunsch bauen wir die alten Bäder um. Informationen finden Sie hier

25.09.2015

Langjährige Mitarbeiterin wird in den Ruhestand verabschiedet

Die langjährige Mitarbeiterin Helga Gantenberg der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft Dortmund eG geht in den Ruhestand. Mehr als 20 Jahre war sie für die Genossenschaft in der Abteilung Mietenbuchhaltung tätig.

Wir danken Ihr für Ihre wertvolle Mitarbeit und die gute Zusammenarbeit. Für die Zukunft wünschen wir ihr alles Gute.

Die Nachfolgerin von Frau Gantenberg ist Frau Düllberg, die bei der Genossenschaft schon die Ausbildung absolviert hat.

Ihr Ansprechpartner:

Markus Beer

Tel. 02 31 / 53 47 28 - 16

Markus.Beer@remove-this.gwg-dortmund.de

 

 

Kontakt

Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft
Dortmund eG
Neuer Graben 96
44137 Dortmund
Tel. 0231 5347280
E-Mail info@remove-this.gwg-dortmund.de

Öffnungszeiten:
Mo - Di 9:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr
Do 9:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung