FAQ - Häufig gestellte Fragen

Fragen rund um die Wohnung

Verfügt die Genossenschaft über barrierefreie/barrierearme Wohnungen?

Die Wohnungen in den Häusern der Arndtstr. 18 – 24 sind barrierefrei zu erreichen. Die Wohnungen selbst sind barrierearm ausgestattet.

Im Jahr 2012 wurden in die Häuser Löwenstr. 4 – 10 im Rahmen einer energetischen Sanierung Aufzüge eingebaut, sodass auch hier ein barrierefreier Zugang zu unseren Wohnungen möglich ist.

In Dortmund-Lütgendortmund verfügt die Genossenschaft über drei behindertengerechte Wohnungen.

Wer führt den Winterdienst aus?

Der Winterdienst obliegt laut Hausordnung den Mietern unserer Häuser. Bis zum Jahre 2012 waren nur die Erdgeschossmieter zur Schnee- und Glatteisbeseitigung verpflichtet. Ab 2012 haben sich laut Mietvertrag auch die Obergeschossmieter am Winterdienst zu beteiligen.

In vielen Wohnhäusern wird auf Wunsch der Mieter der Winterdienst bereits von Fremdfirmen ausgeführt und im Rahmen der Betriebskostenabrechnung abgerechnet.

Bitte informieren Sie sich im Hause, welche Regelung in Ihrem Hause besteht. Sofern in Ihrem Hause noch keine externe Lösung vorliegt, prüfen wir gerne, ob der Winterdienst durch ein Unternehmen ausgeführt werden kann (nur möglich, wenn die komplette Hausgemeinschaft zustimmt).

Darf ich meine Wohnung untervermieten?

Wenn Sie einzelne Räume Dritten überlassen wollen, ist die Zustimmung der Genossenschaft notwendig. Sie können formlos einen Antrag stellen. Ggf. setzen Sie sich bitte mit unserer Geschäftsstelle in Verbindung.

Wer ist für die Treppenhausreinigung zuständig?

Die Reinigung des Treppenhauses und der Allgemeinflächen ist Aufgabe der Mieter. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass diese Leistung durch ein Reinigungsunternehmen ausgeführt wird. Sofern Interesse besteht, melden Sie sich bitte in unserer Geschäftsstelle. Die Beauftragung ist nur möglich, wenn die komplette Hausgemeinschaft zustimmt.

Darf ich ein Tier halten?

Die Haltung von Tieren (ausgenommen Kleintiere) ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Sofern Sie die Anschaffung eines Tieres planen, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung. Grundsätzlich ist es ratsam, vor der Anschaffung die Nachbarn zu informieren, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Darf ich eine Satellitenschlüssel anbringen?

Das Anbringen einer Satellitenschüssel ist nicht erlaubt. Jede Wohnung ist an das Breitbandkabelnetz angeschlossen und bietet auch für ausländische Mitbürger ein ausreichendes Programm- und Informationsspektrum.

Zusätzlich zu den frei empfangbaren Programmen können ausländische Programmpakete zugebucht werden. Informationen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle.

Wie kann ich Einbauten/Umbauten in der Wohnung vornehmen?

Veränderungen an den Einbauten der Wohnung bzw. Umbauarbeiten sind nur mit vorheriger Genehmigung der Genossenschaft möglich. Sprechen Sie uns diesbezüglich bitte an. 

Wer beschriftet das Klingelschild / den Briefkasten?

Die Beschriftung der Klingelschilder und des Briefkastens wird durch die Genossenschaft vorgenommen. Sollte während der Mietzeit eine Änderung der Beschriftung notwendig sein, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle. Damit das Erscheinungsbild einheitlich bleibt, ist das Anbringen von eigenen Namensschildern nicht erlaubt.

Fragen rund um Ihre Mitgliedschaft

Wie werde ich Mitglied?

Wenn Sie eine Wohnung der Genossenschaft anmieten wollen, müssen Sie gleichzeitig den Beitritt zur Genossenschaft erklären und einen Genossenschaftsanteil erwerben.

Die Übernahme eines Anteils beträgt EUR 650,00.

Die Beantragung der Mitgliedschaft ohne gleichzeitige Nutzung einer Genossenschaftswohnung ist derzeit nicht möglich.

Kann ich meine Mitgliedschaft übertragen?

Die Übertragung Ihrer Mitgliedschaft auf eine andere Person ist möglich, bedarf allerdings der Genehmigung durch die Genossenschaft. Sprechen keine Gründe gegen eine Übertragung, kann Ihr Geschäftsguthaben von einem Dritten übernommen werden.

Beachten Sie bitte, dass Sie keine einzelnen Anteile übertragen können, sondern ausschließlich das gesamte Geschäftsguthaben.

Die aus einer langen Mitgliedschaft erworbenen Rechte – etwa für die Vergabe unserer Genossenschaftswohnung – werden nicht auf das neue Mitglied übertragen.

Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Die Kündigung der Mitgliedschaft können Sie formlos in schriftlicher Form aussprechen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Kalenderjahre zum Jahresende.

Bitte beachten Sie, dass die Kündigung nicht automatisch ausgesprochen wurde, wenn Sie das Mietverhältnis gekündigt haben.

Bei Aufgabe der Wohnung ist die Kündigung nicht obligatorisch. Selbstverständlich können Sie die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft beibehalten.

Ihr Ansprechpartner:

Susanne Willms
Tel. 0231 53 47 28 - 19
E-Mail schreiben

Kontakt

Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft
Dortmund eG
Neuer Graben 96
44137 Dortmund
Tel. 0231 5347280
E-Mail info@remove-this.gwg-dortmund.de

Öffnungszeiten:
Mo - Di 9:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr
Do 9:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung