Die Mitgliedschaft:
Mietsicherheit und Miteigentum

Um eine Wohnung der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft nutzen zu können, ist die Mitgliedschaft und der Erwerb eines Genossenschaftsanteiles in Höhe von EUR 650,00 Voraussetzung.

Zusätzlich zum Geschäftsanteil ist bei der Aufnahme ein Eintrittsgeld zu zahlen; auch Ratenzahlung ist möglich (1. Rate EUR 65,00; jede weitere Rate mind. EUR 10,00 monatlich).

"Aufgrund des derzeitigen Aufnahmestopps ist die Mitgliedschaft nur möglich, wenn die Genossenschaft direkt eine Wohnung anbieten kann".

Die Satzung regelt alle Fragen der Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft und bestimmt die Rechte und Pflichten der Mitglieder.

Während der Nutzung einer Genossenschaftswohnung muss die Mitgliedschaft aufrechterhalten werden.

Entgegen der Bestimmungen der Satzung ist die Zeichnung von zusätzlichen Geschäftsanteilen aufgrund der derzeitigen Zinslage auf dem Kapitalmarkt nicht möglich.


Die Mitgliedschaft ist nicht zu verwechseln mit einer Mietkaution oder Mietsicherheit. Aktuell verzichtet die Genossenschaft auf Mietkautionen oder -sicherheiten.

Die Mitgliedschaft endet nicht automatisch, wenn das Mietverhältnis gekündigt wird. Die Mitgliedschaft ist separat mit einer Frist von 2 Jahren zum Ende eines Geschäftsjahres zu kündigen. Die Rückzahlung des Genossenschaftsanteiles kann erst erfolgen, wenn die Mitgliederversammlung das letzte Geschäftsjahr genehmigt hat.

Ihr Ansprechpartner:

Simone Franksen
Tel. 0231 53 47 28 - 11
E-Mail schreiben

Kontakt

Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft
Dortmund eG
Neuer Graben 96
44137 Dortmund
Tel. 0231 5347280
E-Mail info@remove-this.gwg-dortmund.de

Öffnungszeiten:
Mo - Di 9:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr
Do 9:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung