Wohnberechtigungsschein - WBS
Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung für einen Mieter, um den Nachweis führen zu können, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen zu können.
Ein Mieter muss bestimmte Kriterien erfüllen, damit er einen Wohnberechtigungsschein erhält. In erster Linie dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Der WBS wird auf Grundlage von § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) in Verbindung mit § 27 Abs. 3 bis 5 des Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) ausgestellt.
Wohnungen, für die unsere Mieter einen Wohnberechtigungsschein benötigen, sind mit öffentlichen Mitteln nach dem 1. Förderweg gefördert. Im Regelfall sind diese Wohnungen für 1 – 3 Personenhaushalte vorgesehen.
Die Einkommensgrenzen für die Stadt Dortmund (gültig ab 01.01.2016) finden Sie hier
Zum Vergrößern auf das Bild klicken.